Mögliche Bestattungsarten

Feuerbestattung

Die/Der Verstorbene wird, eingebettet  in einem Einäscherungssarg, im Krematorium eingeäschert. Die Asche wird in einer Urne auf einem Friedhof Ihrer Wahl beigesetzt. Die Möglichkeit einer Trauerfeier besteht vor der Kremation - als Trauerfeier am Sarg, oder nach der Kremation – als Trauerfeier an der Urne bzw. feierliche Urnenbeisetzung.

Erdbestattung

Die/der Verstorbene wird, eingebettet in einem Sarg, zur letzten Ruhe auf einem Friedhof Ihrer Wahl beigesetzt. Es besteht die Möglichkeit einer Trauerfeier am Sarg vor der Beerdigung.

Seebestattung

Nach einer Feuerbestattung wird die Urne einer Seebestattungsreederei übergeben. Sie wird dann im Meer in bestimmten Seegebieten beigesetzt. Hierzu verwenden wir Urnen aus wasserlöslichem Material, so dass sich die Asche nach der Beisetzung im Meer verteilt.
Bei einer Seebestattung können Sie die Beisetzung begleiten, sie kann auch als stille Beisetzung ohne Begleitung erfolgen.  Wir können Seebestattungen in allen Weltmeeren anbieten.

Naturbestattung und Waldbestattung

Dem Wunsch vieler Menschen nach einem naturnahen Beisetzungsort entsprechen viele neue Möglichkeiten. Nach einer Feuerbestattung kann in sogenannten Friedwäldern oder Ruheforsten die Urne aus biologisch abbaubarem Material im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt werden. Der natürliche Waldcharakter bleibt dabei erhalten, die Grabpflege übernimmt die Natur selbst. Es ist möglich, ein Namensschild des Verstorbenen am jeweiligen Baum anzubringen.

Anonyme Bestattung

Die/Der Verstorbene wird, eingebettet in einem Einäscherungssarg, im Krematorium unserer Wahl  eingeäschert. Die Asche wird in einer Urne auf einem Friedhof unserer Wahl beigsetzt, ohne Beisein der Angehörigen. Dies ist die günstigste Form der Bestattung.

Sozialbestattung

Wenn der bestattungspflichtige Angehörige nachgewiesenermaßen nicht in der Lage ist, die Bestattungskosten zu tragen, werden diese auf Antrag von den  Sozialämtern  übernommen. Dies gilt sowohl für Feuerbestattungen  als auch für Erdbestattungen, allerdings gibt es dann ganz klare Vorgaben bezüglich der Ausstattung und der Kosten. Wir halten dafür die passenden Angebote bereit. Die Antragstellung muss durch die bestattungspflichtigen Angehörigen erfolgen.

Auch für den Fall, dass das Sozialamt die Übernahme der Kosten ablehnt, darf ein schlichtes, würdevolles Begräbnis nicht an den Kosten scheitern.
Wir haben auch dafür die passende Lösung in Form von besonders günstigen Pauschalangeboten. Zudem besteht die Möglichkeit einer Ratenzahlung.

Alternative Bestattungsformen im Ausland

Almwiesenbestattung oder Flussbestattung

Nach der Feuerbestattung wird entweder die Urne auf einer Wiese in den Bergen beigesetzt, oder die Asche wird auf einer Almwiese- bzw. in einen Bergbachlauf direkt verstreut. Da in Deutschland Friedhofszwang besteht, findet diese Bestattungsart in den Schweizer Bergen statt. Ascheverstreuung ist auch in niederländischen Flüssen möglich.

Tree of Life – der Baum des Lebens

Diese neue Form der Naturbestattung ist eine kreative Antwort auf den deutschen Friedhofszwang. Mit dem „Tree of Life“ gibt es somit eine Möglichkeit unmittelbar am Kreislauf des Lebens teilzuhaben. Aus der Asche des Verstorbenen wächst ein Baum. Wählen Sie Ihren persönlichen Wunschbaum aus, welcher in einem Substratgemisch aus der Asche des Verstorbenen und spezieller Vitalerde zur Durchwurzelung gepflanzt wird. Das Öffnen der Urne und das Herstellen des Substratgemisches wird in Spezialbaumschulen unter notarieller Auficht beurkundet. Die Bäume benötigen zur vollständigen Durchwurzelung und Ascheaufnahme mindestens eine Zeit von 6-9 Monaten. Dann sind Sie pflanzfähig. Sie erhalten daher Ihren „Tree of Life“ Baum zur besten Pflanzzeit im Frühjahr oder Herbst.

Pflanzen Sie ihren „Tree of Life“ am Lieblingsplatz des Verstorbenen, in speziellen Ruhebiotopen, oder in der freien Natur und schaffen Sie sich damit Ihren persönlichen Gedenkplatz. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen  erfolgt die „Tree of Life“ Baum aufzucht und Durchwurzelung in Spezialbaumschulen in der Schweiz, in Tschechien oder in den Niederlanden, da diese Bestattungsform in Deutschland zur Zeit nicht zulässig ist.

Mehr Infos unter:
www.tree-of-life-baumbestattungen.de

"Urne zu Hause"

Der verständliche Wunsch nach der „Urne zu Hause“ widerspricht dem deutschen Bestattungsgesetz. Es gibt die Möglichkeit, die Urne ins benachbarte Ausland zu versenden und nach einer Frist von 30 Tagen persönlich z.B. in der Schweiz oder den Niederlanden in Empfang zu nehmen. Eine Aufbewahrung im eigenen Zuhause, ist jedoch nach deutschem Recht nicht erlaubt.

Diamantbestattung, Gedenkdiamant

Die/Der Verstorbene wird, eingebettet in einem Einäscherungssarg, im Krematorium eingeäschert. Anschließend werden die Kohlenstoffanteile aus der Asche getrennt und durch hohen Druck und hohe Temperaturen zu einem Diamanten gepresst, der zu Gedenkschmuck weiterverarbeitet werden kann. Dieser Vorgang geschieht beispielsweise in der Schweiz, da er nach deutschem Bestattungsrecht nicht erlaubt ist.

Weltraumbestattung

Die/Der Verstorbene wird, eingebettet in einem Einäscherungssarg, im Krematorium eingeäschert. Anschließend wird ein kleiner Teil der Asche mit einer Rakete in den Weltraum befördert, die restliche Asche muss auf herkömmliche Weise bestattet werden. In Deutschland ist diese Bestattungsform jedoch nicht erlaubt.

Luftbestattung

Die/Der Verstorbene wird, eingebettet in einem Einäscherungssarg, im Krematorium eingeäschert. Die Asche wird dann von einem Heißluftballon aus in alle Winde zerstreut. Dies ist eine Zeremonie, bei der Angehörige dabei sein können. In Deutschland ist diese Bestattungsart nicht erlaubt, jedoch in der Schweiz, Frankreich und der Tschechischen Republik möglich.